- Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 10.10.2024
(Zahlungsschonfrist 14.10.2024) - Sozialversicherungsbeiträge: 25.10.2024 * (Abgabe der Erklärung)
(Zahlung 29.10.2024 *)
* In den Bundesländern, in denen der 31.10. ein Feiertag (Reformationstag) ist, verschieben sich die Termine auf den 24. bzw. 28.10.2024
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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