Gemeinnützigkeit Mandanten von gemeinnützigen Einrichtungen

Die Klärung gemeinnützigkeitsrechtlicher Fragen bildet einen Schwerpunkt von tiedgen & partner. Wir betreuen über viele Jahre gemeinnützige Träger von Krankenhäusern, Altenheimen und aus anderen gemeinnützigen Tätigkeitsgebieten und kennen die Problemfelder, die ständige Entwicklung der steuerlichen Besonderheiten und den aktuellen Fokus der Finanzverwaltung.

  • Steuerberatung
    • Satzungsanforderungen und tatsächliche Geschäftsführung
    • Beratung
    • Mittelverwendungsrechnung
    • Gewinnermittlung wirtschaftlicher Geschäftsberiebe
    • Ermittlung der (max. möglichen) freien Rücklagen
    • Beratung bei drohender Aberkennung der Gemeinnützigkeit
    • Umsatzsteuerliche Fragestellungen vor dem Hintergrund nationalem und europäischen Rechts
    • Umsatzsteuerliche Organschaft
    • Abgrenzung der Sphären (ideeller Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
  • Jahresabschlussprüfung

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