Kommunale Unternehmen Mandanten in kommunalen Unternehmen

Die Besteuerung der öffentlichen Hand und ihrer Eigen- bzw. Beteiligungsgesellschaften ist seit Jahren bestimmt von Spezialregelungen und Entscheidungen des EuGH und BFH. Wir können auf eine jahrzehntelange Erfahrung in der Steuerberatung von Kommunen und kommunalen Unternehmen verweisen. Unsere Beratungsfelder sind u.a.:

  • Steuerberatung für Kommunen, Eigenbetriebe und Eigengesellschaften
    • Einkommensermittlung für Betriebe gewerblicher Art
    • Umsatzbesteuerung der Öffentlichen Hand
    • Umsatzsteuerliche Fragestellungen vor dem Hintergrund nationalem und europäischen Rechts
    • Umsatzsteuerliche Organschaft
    • Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerpflichtigen Vorgängen
    • Erstellung von Steuererklärungen für Betriebe gewerblicher Art und kommunale Gesellschaften
    • Begleitung von Betriebsprüfungen
    • Vertretung gegenüber Finanzbehörden und -gerichten
    • Spezielle Steuergestaltungs- und Steueroptimierungsberatung für Kommunen, Eigenbetriebe und kommunale Eigengesellschaften unter Berücksichtigung der EuGH- und BFH-Rechtsprechung und Finanzverwaltungsauffassung u.a.
      Beratung zu dauerdefizitären Tätigkeiten und Fragen des steuerlichen Querverbundes
    • Abgrenzung der Tätigkeiten als Betriebe gewerblicher Art
    • Ertrags- und umsatzsteuerliche Auswirkungen der wirtschaftlichen Betätigungen der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
    • Ertrags- und umsatzsteuerliche Beurteilung und Beratung zur Ausgestaltung von Zuschüssen
  • betriebswirtschaftliche Beratung
    • Prüfung der Berechnung von Konzessionsabgaben
    • Organisationsberatung bei der Neustrukturierung kommunaler Unternehmen
    • Begleitung von Privatisierungsvorhaben
    • Beratung bei der Erstellung von Wirtschaftsplänen und Entgeltkalkulationen unter Berücksichtigung gebührenrechtlicher Vorgaben
    • Unterstützung bei der Einführung der Doppik Beratung bei der Gründung kommunaler Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR)
    • Beratung bei Risikomanagementsystemen im öffentlichen Sektor
    • Corporate Compliance
    • IT-Consulting
    • Übernahmen von Aufgaben der Internen Revision
    • Beratung bei der Entwicklung aussagekräftiger Reportingsysteme
  • Jahresabschlussprüfung

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