Gesundheit und Soziales Mandanten im Sozial- und Gesundheits- wesen

Auf Grund laufender Änderungen der gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen haben Allgemeinmediziner mit eigener Praxis, niedergelassene Fachärzte oder leitende Ärzte an Krankenhäusern sowie Träger von Einrichtungen des Gesundheitswesens erhöhten Beratungsbedarf in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Einrichtungen wie Facharzt-Praxen, Krankenhäuser, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen unterliegen besonderen Bedingungen in der laufenden Finanzierung und bei der Abrechnung der Leistungen. Der Finanzierungsbedarf bei Investitionen in geplante oder bestehende Praxen oder andere Einrichtungen im Gesundheitswesen wird gemeinsam ermittelt. Bankgespräche werden zuverlässig und kompetent vorbereitet und begleitet. Wir beraten Sie in der gesamten unternehmerischen Tätigkeit, von der Gründung bis zur Nachfolgeregelung.

Durch die stetigen Veränderungen im Gesundheitswesen in den vergangenen Jahren und die gestiegenen Anforderungen an die Organisation und Verwaltung ihrer Praxen verbleibt Ärzten immer weniger Zeit, um sich um ihre Patienten zu kümmern und abrechenbare Leistungen zu erbringen. Sie bestimmen, welche Leistungen wir Ihnen abnehmen dürfen, um die Zeit für die Patienten optimal zu nutzen und die Grundlagen für eine gesunde betriebswirtschaftliche Entwicklung Ihrer Praxis weiter zu verbessern.

  • Steuerberatung
    • Umsatzsteuerliche Fragestellungen vor dem Hintergrund nationalen und europäischen Rechts
    • Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerpflichtigen Vorgängen
  • betriebswirtschaftliche Beratung
    • Beratung bei der Wahl der Kooperations-/Gesellschaftsform
      • Ärzte mit Ärzten
      • Ärzte mit Angehörigen anderer Heil-/Hilfsberufe
      • Ärzte mit Krankenhäusern
      • MVZ
      • Ermittlung der steuerlichen Auswirkungen
    • Unternehmensbewertung und Ermittlung eines Praxiswertes

Das Steuerrecht der Krankenhäuser erfordert ständig aktualisierte Kenntnis der dynamischen Veränderungen durch die Rechtsprechung des EuGH und des BFH sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Nicht nur die hohen Ansprüche an Qualität und Hygiene, der steigende Druck auf Grund von zunehmenden Engpässen beim ärztlichen und pflegerischen Fachpersonal sowie bei Nachwuchskräften, sondern auch die zunehmenden Feststellungen steuerlicher Prüfungen und restriktive Auslegungen der steuerlichen Privilegierungen für Krankenhäuser durch die Finanzbehörden, führen zu wachsenden finanziellen Belastungen. Wir beraten und betreuen Krankenhäuser in privater und kommunaler Trägerschaft sowie Krankenhäuser von Wohlfahrtseinrichtungen.

Ständig veränderte Rahmenbedingungen durch demographische und gesetzgeberische Entwicklungen fordern Sie genauso wie die hohen Ansprüche an Qualität und Hygiene. Der steigende Druck auf Grund von zunehmenden Engpässen beim pflegerischen Fachpersonal und bei Nachwuchskräften aber auch die zunehmenden Feststellungen durch Prüfungen der Finanzbehörden und der Deutschen Rentenversicherung  führen zu wachsenden finanziellen Belastungen. Wir verfügen über jahrzehntelange Branchenerfahrung und beraten und betreuen voll- und teilstationäre Einrichtungen sowie ambulante Einrichtungen und Dienste in privater und kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen von Wohlfahrtseinrichtungen. Zudem verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Führung von Pflegesatzverhandlungen und im Umgang mit den Kostenträgern.

  • Rechnungswesen
    • Finanzbuchhaltung gem. PBV
      • Qualitäts-BWA mit monatlichen Abgrenzungen
      • Controlling-Report
      • Implementierung Kosten- und Leistungsrechnung gem. PBV
    • Lohnbuchhaltung unter Beachtung der Anforderungen des SGB XI
    • Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen gem. Pflegebuchführungsverordnung (PBV)
    • Abrechnung der Heimkosten/Heimentgelte
  • Steuerberatung
    • Gemeinnützigskeitrechtliche Fragestellungen
    • Umsatzsteuerliche Fragestellungen vor dem Hintergrund nationalen und europäischen Rechts
    • Umsatzsteuerliche Organschaft bei Konzernstrukturen
    • Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerpflichtigen Vorgängen
  • betriebswirtschaftliche Beratung
    • Vorbereitung und Durchführung von Vergütungsverfahren (Pflegesatzberatung)
    • Ermittlung und Beantragung von gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen
    • Prüfung und Bestätigung von Verwendungsnachweisen
  • Jahresabschlussprüfung

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