Wir haben uns seit Jahren auf die Beratung von kommunalen Energieversorgungsunternehmen spezialisiert, die sich i.W. mit der Versorgung von Strom, Gas, Wasser und Wärme sowie mit der Entsorgung beschäftigen. Die meisten unserer betreuten Energieversorger müssen wegen ihrer Größe entflochten sein, d. h. die Unabhängigkeit des Netzbetriebs von ihren anderen Tätigkeiten sicherstellen. Diese Entflechtung (Unbundling) ist das Ergebnis der Liberalisierung (Deregulierung) im Bereich Strom und Gas.
- Steuerberatung für Energieversorgungsunternehmen
- Spezielle Steuergestaltungs- und Steueroptimierungsberatung für Energieversorgungsunternehmen unter Berücksichtigung der EuGH- und BFH-Rechtsprechung und Finanzverwaltungsauffassung u.a. Beratung zu Fragen des steuerlichen Querverbundes
- Jahresabschlussprüfung
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